Fällarbeiten

 

 

 

 

 

Ist ein Baum schwer erkrankt, geschwächt oder verletzt, kann er eine Gefahr für die Umwelt darstellen und deshalb eine Fällung unausweichlich machen.


Als Baumpflegefachbetrieb sind wir in der Lage Ihren Baum mit allen Mitteln der Technik sicher zu Fall zu bringen. Mithilfe von Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühnen und Kranunterstützung reicht uns selbst die kleinste Lücke.
Da aber nicht jeder Baum ohne vorherige Genehmigung gefällt werden darf, sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob in Ihrer Gemeinde oder Stadt eine Baumschutzsatzung vorliegt, welche entsprechende Regelungen festlegt. Alternativ kann Ihnen die Untere Naturschutzbehörde Auskunft erteilen, ob Ihr Baum genehmigungspflichtig ist oder nicht. Zusätzlich können Bäume über Bebauungspläne und die Denkmalschutzbehörde geschützt sein.

 

Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen, die nötige Fällgenehmigung zu erhalten.